2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten mit Schreiben vom 31. Mai 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 113). Mit Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. August 2016 hätte den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt werden sollen (pag. 132f.). Dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft wurde die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt.