mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. März 2012 für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 100.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen. Der Beschuldigte wurde hingegen verwarnt und zu den Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 verurteilt (pag. 108ff.).