1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 30. Mai 2016 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig erklärt der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Überlassen eines Personenwagens an eine Person ohne Fahrberechtigung, begangen in der Zeit von ca. 19. November 2014 bis 17. Dezember 2014, festgestellt am 17. Dezember 2014 in C.________, H.________ und evtl. anderswo. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend total CHF 450.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren.