Eine generelle Information über die Gründe der Festnahme reichte aus. Der Beschuldigte macht denn auch zu Recht nicht geltend, nicht gewusst zu haben, warum ihn die Polizei vorläufig festgenommen habe. 12.3 Zum Gebot nach Treu und Glauben Die Vorinstanz hielt zum Anspruch auf Behandlung nach Treu und Glauben Folgendes fest (pag.