Die Identitätskontrolle mit den Hinweisen auf die Rechte erfolgte um 16:20 Uhr. Auf dem vom Beschuldigten unterzeichneten Formular wurde um 16:20 Uhr formell die vorläufige Festnahme wegen des angeblich begangenen Landfriedensbruchs eröffnet (Vernehmlassung Kantonspolizei, BK 12 33, pag. 3). 19 Der vorgeworfene Sachverhalt sowie der Grund für die Anhaltung/Festnahme wurden somit entgegen den Aussagen von A.________ während des ganzen polizeilichen Ablaufs bekanntgegeben.