Zudem wurde vor Ort die betreffende „Personen- und Festnahmekarte im OD“ ausgefüllt (Vernehmlassung Kantonspolizei, BK 12 33, S. 2). Die unverzügliche Bekanntgabe des vorgeworfenen Sachverhalts sowie des Grundes der Festnahme erfolgten somit abgestuft zunächst bei der Anhaltung beim Bollwerk vor Ort zur Kontrolle, danach beim Eintritt in den Festhalte- bzw. Warteraum mittels dem Beschuldigten ausgehändigten Formular und Merkblatt (pag. 16 f.) und schliesslich bei der ersten Einvernahme um 21:38 Uhr (pag. 13). Die Identitätskontrolle mit den Hinweisen auf die Rechte erfolgte um 16:20 Uhr.