A.________ wurde um 16:20 Uhr – aufgrund seines Verhaltens – als einer der letzten aus der angehaltenen Menge geführt (Laufnummer 87). Seine Personalien wurden erstmals vor Ort aufgenommen und er wurde über den Festnahmegrund des Landfriedenbruchs informiert. Zudem wurde vor Ort die betreffende „Personen- und Festnahmekarte im OD“ ausgefüllt (Vernehmlassung Kantonspolizei, BK 12 33, S. 2).