9.3 Subjektive Tatkomponenten (subjektives Tatverschulden) Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und in der Absicht, seinen politischen Willen gegen die Durchführung des WEF 2012 in Davos kundzutun, was grundsätzlich, aber nicht in der vorliegend gewählten Form, legitim ist. Die durch ihn mitgeführten Ausrüstungsgegenstände sowie sein Verhalten nach der Anhaltung des Demonstrationszugs zeigen, dass er mit einer Konfrontation mit der Polizei gerechnet hatte und dieser bewusst nicht aus dem Weg ging. Er entschied sich vielmehr dafür, der Demonstration weiterhin beizuwohnen.