Auch ihm kann deshalb vorgeworfen werden, dass er sich auf eine Konfrontation mit der Polizei eingestellt hatte. Denn hätte er die Teilnahme an einer friedlichen Demonstration beabsichtigt, wären die mitgebrachten Utensilien völlig überflüssig gewesen. Entgegen den Aussagen des Beschuldigten musste er auch die brennende Leuchtpetarde wahrgenommen haben, zumal der Wurf in seiner unmittelbaren Nähe stattgefunden hatte und ein Entzünden der Petarde naturgemäss auch akustisch sehr gut wahrnehmbar ist. Dennoch entfernte sich der Beschuldigte nicht von der Demonstration, obwohl ihm dies nachweislich möglich gewesen wäre.