12 ten Teilnehmenden trugen entsprechend Vermummungsmaterial bei bzw. auf sich. Ebenfalls wurde Material mitgeführt, welches darauf hindeutet, dass eine direkte Konfrontation mit der Polizei erwartet wurde (Feuerkörper etc.). Wie die Vorinstanz zutreffend feststellte, führte auch der Beschuldigte, welcher sich aktiv am Demonstrationszug beteiligte, Latexhandschuhe und Vermummungsmaterial (Maske und rotes Tuch über dem Mund) mit sich. Auch ihm kann deshalb vorgeworfen werden, dass er sich auf eine Konfrontation mit der Polizei eingestellt hatte.