Aus dem Demonstrationszug heraus wurden allerdings zahlreiche Knallpetarden und Feuerwerkskörper abgefeuert. Auch in Richtung der Polizei wurden eine Pyro-Petarde und ein unbekannter Gegenstand geworfen. Die Teilnehmenden der Demonstration wie auch der Beschuldigte blieben insgesamt relativ ruhig. Es kam zu keinen Sach- oder Personenschäden. Die Verletzung des öffentlichen Friedens wiegt damit leicht. Verwerflichkeit des Handelns: Es handelte sich um eine politische Demonstration. Dem Beschuldigten bzw. sämtlichen Teilnehmenden stand es frei, ihre politische Meinung zu äussern und sich hierfür zu versammeln.