7.2.1 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte rügt die Verletzung des rechtlichen Gehörs bezüglich der Sistierung des Strafverfahrens, der sofortigen Behandlung der Überprüfung des Freiheitsentzugs sowie der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und ist der Meinung, dass diese Verletzungen eine Auswirkung auf das Strafmass gehabt hätten. So sei ihm durch die Verzögerung seines Strafverfahrens die Möglichkeit genommen worden, auf die Verfahren (gemeint: das vorliegende Verfahren und das Verfahren, welches sich gegen eine Drittperson richtete und mit Urteil des Bundes-