9 Auslegungselemente einer hierarchischen Prioritätsordnung zu unterstellen. Es können auch die Gesetzesmaterialien beigezogen werden, wenn sie auf die streitige Frage eine klare Antwort geben und dem Gericht damit weiterhelfen (vgl. statt vieler BGE 137 IV 249 E. 3.2, mit weiteren Hinweisen). Im Übrigen kann der Argumentation des Beschuldigten, das Bundesgericht sei in seinem Urteil 6B_863/2013 vom 10.6.2014 bei der Beurteilung des Tatbestands des Landfriedensbruchs von seiner früheren Rechtsprechung abgewichen, nicht beigepflichtet werden.