Die Vorinstanz nimmt zutreffend eine friedensstörende Grundstimmung an. Der aggressive Aufmarsch der schwarz gekleideten, teils maskierten und vermummten, Knallkörper und Leuchtpetarden ("Pyros") werfenden, kompakten Hundertschaft erscheint als gewaltbereit auftretende Macht. Er fand unter angestrebter Öffentlichkeitswirkung und gesteigertem Gemeingebrauch auf öffentlichem Boden im Zentrum von Bern statt. Gemäss ihrem Auftreten und den mitgeführten Gegenständen (oben E. 5.2) waren die Beteiligten auf eine Konfrontation mit der Polizei eingestellt.