hiernach). Ein rechtlich geschütztes Interesse auf selbstständige Feststellung der geltend gemachten Verletzung besteht nicht, weswegen auf seinen Antrag nicht einzutreten ist. 5.2.5 Zu Ziff. 5 und 6 Unter den Ziff. 5 und 6 seiner Anträge verlangt der Beschuldigte, es sei festzustellen, dass die Informationspflicht auf sofortige Bekanntgabe des vorgeworfenen Sachverhalts und des Grunds der Festnahme sowie der Anspruch auf Behandlung nach Treu und Glauben verletzt worden seien. Der Beschuldigte legt nicht dar, welchen Anspruch er aus diesen Anträgen ableiten will.