__ einzuvernehmen (pag. 99, Ziff. 1.5 der Anträge). Mittels Verfügung der Vorinstanz vom 6.8.2015 wurde dieser Beweisantrag ausführlich begründet abgewiesen (pag. 105 und pag. 107 f.). Bis und mit Schluss des Beweisverfahrens vor der Vorinstanz erneuerte der Beschuldigte diesen Beweisantrag nicht; vielmehr verzichtete er am zweiten Hauptverhandlungstermin mit Ausnahme der Einreichung zweier Zugfahrkarten zu den Akten auf das Stellen weiterer Beweisanträge (pag. 182 und pag. 185). Erst unmittelbar danach bzw. im Rahmen seines Plädoyers beantragte er nochmals die Einvernahme von B.________ (pag. 187). Zu diesem Zeitpunkt war das Beweisverfahren jedoch bereits geschlossen und der An-