5 fragung sei verletzt worden. Die Vorinstanz habe seinen an der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag auf Zeugenbefragung von B.________ nicht formell behandelt. Diese Gehörsverletzung wiege nicht leicht. Es bestehe die Möglichkeit, dass der beantragte Zeuge eine wesentlich andere Einschätzung zur Grundstimmung während der Demonstration vornehme, was sich günstig auf das Strafmass auswirken könne; zudem vermöge man mit Hilfe der Zeugenaussage die Frage nach der Vorsatzart zu beantworten. Der Beschuldigte stellte erstmals am 13.7.2015 den Beweisantrag, es sei B.________ einzuvernehmen (pag.