7.1 hiernach) und auf das Feststellungsbegehren nicht eingetreten. 5.2.2 Zu Ziff. 2 In Ziff. 2 seiner Anträge verlangt der Beschuldigte die Feststellung der Verletzung des rechtlichen Gehörs bezüglich der Sistierung des Strafverfahrens, der sofortigen Behandlung der Überprüfung des Freiheitsentzugs sowie der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Der Beschuldigte legt dar, dass diese Verletzungen eine Auswirkung auf das Strafmass gehabt hätten, was im vorliegenden Strafverfahren zu prüfen sei.