6. festzustellen, dass der Anspruch auf Behandlung nach Treu und Glauben verletzt wurde, 7. eine Genugtuung in der Höhe von 2‘450 Franken auszurichten, 8. B.________ einzuvernehmen, 9. die Strafe aufzuheben, eventualiter zu mildern. 10. Zu Kostenfolgen zulasten des Staates.