2. festzustellen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör bezüglich der Sistierung des Strafverfahrens, auf sofortige Behandlung der Überprüfung des Freiheitsentzugs und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, 3. festzustellen, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör bezüglich des Beweisantrags der Zeugenbefragung verletzt wurde, 4. festzustellen, dass der Anspruch auf richterliche Überprüfung des Freiheitsentzugs verletzt wurde, 5. festzustellen, dass die Informationspflicht verletzt wurde (sofortige Bekanntgabe des vorgeworfenen Sachverhalts und der Grund der Festnahme),