2 dass anstelle von Oberrichter Schmid nunmehr Oberrichter J. Bähler als Referent und Vorsitzender eingesetzt ist (pag. 303 f.). 3. Anträge der Parteien In seiner schriftlichen Berufungsbegründung vom 18.11.2016 stellte der Beschuldigte folgende Anträge (pag. 284): Es sei 1. festzustellen, dass der Grundsatz nulla poena sine lege verletzt wurde.