Die Polizeihaft wurde im Umfang eines Tagessatzes auf die Geldstrafe angerechnet und der Vollzug der Geldstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Weiter wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 180.00 (mit Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 6 Tagen) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten im Umfang von CHF 2‘558.00 (inkl. Kosten der schriftlichen Entscheidbegründung) verurteilt.