1. Erstinstanzliches Urteil Am 29.4.2016 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: der Beschuldigte) des Landfriedensbruchs, begangen am 21.1.2012 in Bern, schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 24 Ta- ges-sätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 720.00. Die Polizeihaft wurde im Umfang eines Tagessatzes auf die Geldstrafe angerechnet und der Vollzug der Geldstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben.