verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3‘000.00; davon sind 50 Tagessätze zu CHF 30.00 und mithin CHF 1‘500.00 unbedingt zu vollziehen; für die Teilstrafe von 50 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt; 2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘371.00; 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00; 4. zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Privatklägerin von CHF 1‘500.00, für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.