Bis auf den Umstand, dass der Beschuldigte seit Mitte letzten Jahres arbeitslos ist, nicht verheiratet und keine Kinder hat, ist über seine persönlichen Verhältnisse wenig bekannt. Einsicht und Reue fehlen vorliegend vollständig, sind aber wichtige Voraussetzungen für eine günstige Prognose. Der Beschuldigte ist nicht geständig und behauptet hinsichtlich des brüsken Bremsmanövers zu seinem eigenen Schutz, es sei ihm ein Tier vor sein Fahrzeug gelaufen. Voraussetzung für den Teilaufschub ist, dass der Aufschub wenigstens eines Teils der Strafe aus spezialpräventiver Sicht erfordert, dass der andere Teil unbedingt ausgesprochen wird.