Der Beschuldigte ist vorbestraft, wenn auch nicht einschlägig. Diese Vorstrafen datieren von 2009 und liegen damit einige Jahre zurück. Der Beschuldigte wurde damals wegen Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung und wegen Tätlichkeiten verurteilt. Diese Vorstrafen sind für die Legalprognose insofern von Bedeutung, als der Beschuldigte an der Hauptverhandlung selber angab, die Körperverletzung sei ein Vorfall in der Firma gewesen und er sei damals schlecht behandelt worden. Die Firma sei Konkurs gegangen und er habe aufgrund des Vorfalles und des Konkurses die Stelle gewechselt. Die Sachbeschädigung sei keine Absicht gewesen.