Unmittelbar nach der Tat ist der Beschuldigte jedoch am Kreisel ausgestiegen und auf die Privatklägerin zugegangen, da diese versuchte mit ihrem Handy ein Foto von seinem Kontrollschild zu machen und er sich durch dieses Verhalten sehr gestört gefühlt hat. Er hat ihr das Handy entrissen und zu Boden geworfen, bevor er sein hinteres Kontrollschild entfernte und weiterfuhr. Dieses Verhalten unmittelbar nach der Tat wirkt leicht straferhöhend. Die Strafempfindlichkeit ist als neutral einzustufen. Die Täterkomponenten wirken sich leicht erhöhend aus, weshalb die Strafe auf 100 Strafeinheiten zu erhöhen ist.