Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen für Widerhandlungen auf Autobahnen und Autostrassen bei zu nahem Aufschliessen (krasse Fälle, Abstand von 0,5 Sekunden und weniger) eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vor (vgl. S. 23 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Das Tatverschulden wiegt aufgrund der so gefahrenen Distanz von mehr als 2.5 km schwerer als bei der Referenzstrafe von 12 Strafeinheiten. Es erscheint für sich alleine eine Strafe von 30 Strafeinheiten als angemessen.