Für den Beschuldigten wäre es ein Leichtes gewesen, sich an die Strassenverkehrsgesetzgebung zu halten und einen genügend grossen Abstand zum Fahrzeug der Privatklägerin herzustellen. Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen für Widerhandlungen auf Autobahnen und Autostrassen bei zu nahem Aufschliessen (krasse Fälle, Abstand von 0,5 Sekunden und weniger) eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vor (vgl. S. 23 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015).