16 ken Abstoppen ohne Not bei nachfolgendem Fahrzeug (Schikanestopp) eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vor (vgl. S. 23 der VBRS-Richtlinien, Stand 1.7.2015). Die objektive Tatschwere wiegt wie oben dargelegt insgesamt schwerer als jene, die den Richtlinien zugrunde liegt und geht über das tatbestandsmässige Verhalten hinaus. Betreffend die subjektive Tatschwere hielt die Vorinstanz fest, der Beschuldigte habe sich im Strassenverkehr unangepasst verhalten.