12 ner solchen Intensität, dass sie die freie Willensbildung der Privatklägerin einschränkte. Ein solcher Schikanestopp, der auf der Autobahn fast bis zum Stillstand und zum Schleudern des Fahrzeuges der Privatklägerin führte, ist geeignet, selbst bei geringen Geschwindigkeiten bei einem durchschnittlichen Fahrzeuglenker Angst vor einem Strassenverkehrsunfall mit allfälligen Verletzungs- und Schadensfolgen hervorzurufen.