Die Vorinstanz hat diese ausführlich wiedergegeben, weshalb darauf verwiesen wird (pag. 175 ff., S. 5 der Urteilsbegründung). Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den Aussagen aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer. 11. Ausführungen der Vorinstanz