Bestritten ist insbesondere, in welchem Abstand der Beschuldigte zuerst hinter und danach vor der Privatklägerin auf der Autobahn gefahren ist und aus welchem Grund und in welchem Ausmass der Beschuldigte anschliessend auf der Autobahn vor der Privatklägerin abbremste. 10. Beweismittel