und fuhren hintereinander bis zum Kreisel. Die Privatklägerin versuchte das Kontrollschild des Beschuldigten zu fotografieren. Als sie beide anhalten mussten, ist der Beschuldigte ausgestiegen, hat an die Fensterscheibe der Privatklägerin geklopft, welche diese herunterliess, und ver- 7 suchte ihr das Mobiltelefon zu nehmen. Der Beschuldigte öffnete ihre Fahrertüre und entwendete ihr das Mobiltelefon, welches anschliessend am Boden lag. Auf dem Weg zu seinem Fahrzeug entfernte er sein hinteres Kontrollschild und fuhr davon. 9. Bestrittener Sachverhalt