II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Sachverhalt gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl wird der Sachverhalt folgendermassen umschrieben (pag. 35): Während dem Überholen auf der Autobahn A5 bei E.________ fuhr der Beschuldigte der Privatklägerin auf dem Überholstreifen ganz nah auf (ca. 4 Meter Abstand bei ca. 120 km/h) und schuf damit eine ernstliche bzw. konkrete Unfallgefahr. Kurz vor der Ausfahrt O.___