So ist der Würdigungsvorbehalt von Art. 344 StPO bspw. dann anzubringen, wenn das Gericht der Auffassung ist, die vorgeworfene Handlung erfülle neben dem von der Staatsanwaltschaft angeklagten Straftatbestand auch noch einen anderen Straftatbestand (DAPHINOFF, Das Strafbefehlsverfahren in der Schweizerischen Strafprozessordnung, in: AISUF - Arbeiten aus dem Juristischen Seminar der Universität Freiburg Schweiz Band/Nr. 316, S. 656). Im Sachverhalt des Strafbefehls wird festgehalten