2. Eventualiter sei das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 12. April 2016 (PEN 15 717) aufzuheben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils an das erstinstanzliche Gericht zurückzuweisen. 3. Subeventualiter sei das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 12. April 2016 (PEN 15 717) aufzuheben, und es sei A.________, freizusprechen