6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MWST-Zuschlag zulasten des Kantons Bern.» Rechtsanwalt und Notar B.________ reichte am 3. August 2016 eine Ergänzung der Berufungserklärung ein und stellte namens des Beschuldigten folgende Anträge: «1. Es sei das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 12. April 2016 (PEN 15 717) aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung bzw. zum Erlass eines bereinigten neuen Strafbefehls an die zuständige Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.