4. Eventualiter sei das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin G.________, vom 12. April 2016 (PEN 15 717) aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung bzw. zum allfälligen Erlass eines bereinigten neuen Strafbefehls an die zuständige Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. 5. Subeventualiter sei das angefochtene Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin G.________, vom 12. April 2016 (PEN 15 717) aufzuheben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils an das erstinstanzliche Gericht zurückzuweisen.