Die Berufungsbegründung des Beschuldigten datiert vom 18. Januar 2017 (pag. 302). Die Privatklägerin teilte am 10. Februar 2017 mit, dass sie auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichte (pag. 316). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller ADMAS-Auszug und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt (pag. 265; pag. 270 f.; pag. 279; pag. 282 f.).