Davon sind 50 Tagessätze zu CHF 110.00, d.h. CHF 5‘500.00 zu bezahlen. Bei 50 Tagessätzen wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschuldigte zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘371.00, zur Bezahlung von CHF 100.00 Genugtuung an C.________ (nachfolgend: Privatklägerin), zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 1‘500.00 an die Privatklägerin sowie zu den auf den Zivilpunkt fallenden Verfahrenskosten von CHF 30.00 verurteilt.