1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 12. April 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung, begangen durch ungenügenden Abstand und durch Schikanestopp sowie der Nötigung, begangen durch Schikanestopp, beides begangen am 3. März 2015 in E.________, schuldig erklärt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 11‘000.00 verurteilt. Davon sind 50 Tagessätze zu CHF 110.00, d.h. CHF 5‘500.00 zu bezahlen.