4. Die Praxisbewertung z. Hd. von Dr. V.________ (aus Ordner «Dr. V.________», Kiste 5/7 der beschlagnahmten Gegenstände) sowie das Auftragsbuch/Agenda 2011 (Kiste 3/7 der beschlagnahmten Gegenstände) werden zu den Akten erkannt. 5. Folgende Gegenstände werden in Anwendung von Art. 69 StGB eingezogen und nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils sowie nach Rechtskraft des Zusatzurteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland betreffend die beschlagnahmten Gegenstände gemäss den Ziff. VI.3 und VI.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, vernichtet: Verfügung vom 25.11.2008 (pag. 2808): Kopien aus Auftragsbuch ab Ende September 2008 (Büro)