1.4. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 3‘292.90 (inkl. Auslagen und MwSt. von 8%) an die Straf- und Zivilklägerin D.________ für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. 1.5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 2‘009.95 (inkl. Auslagen und MwSt. von 8%) an den Straf- und Zivilkläger F.________ für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 1.6. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 950.40 (inkl. Auslagen und MwSt. von 8%) an den Straf- und Zivilkläger F.________ für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren.