1. Zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 396 Tagen (30 Tage Untersuchungshaft [vom 21.04.2009 bis 20.05.2009] + 366 Tage Sicherheitshaft [vom 24.03.2016 bis 24.03.2017]) wird im Umfang von 396 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 5‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 50 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 84‘347.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).