120 8. Verfügt wurde, der mit Verfügung vom 24.02.2016 (pag. 115.1 Akten Anklageerweiterung) beschlagnahmte extrahierte Zahn von H.________ werde dieser zurückgegeben (Ziff. VI.8. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 9. Verfügt wurde, die Kontosperren der folgenden Konten bei der GL.________ (Bank) (Verfügung vom 08.11.2011, pag. 2866 ff.) würden aufgehoben (Ziff. VI.9. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): Kontokorrent ________, lautend auf A.________, Y.________, Z.________ (Adresse), Biel Kontokorrent ________, lautend auf Zahnmedizinische