Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 24. März 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als 1. Das Strafverfahren gegen A.________ 1.1. wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe, angeblich begangen in Biel durch Verwendung einer Bezeichnung, die den Eindruck erweckt, die betreffende Aus- oder Weiterbildung nach diesem Gesetz absolviert zu haben, ab dem 19.10.2011 bis am 23.03.2013 (Ziff. I.7.1. AKS vom 27.08.2014; Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie