Die vom Gericht festlegbare Dauer des Berufsverbots beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens liegt es im richterlichen Ermessen, die Verbotsdauer festzulegen. Die Kriterien für die Bemessung der Dauer sind die Wahrscheinlichkeit und Schwere der zu erwartenden Delikte, die den Interessen des Täters gegenübergestellt werden müssen; die Verhältnismässigkeit ist zu beachten. Das Verschulden aus den besagten Straftaten darf dabei keine Rolle spielen (BSK StGB I-Niggli/Maeder, N 48 zu aArt. 67).