Der Beschuldigte hat sich seit 2006 in Ausübung seines Berufs als Zahntechniker immer wieder und ohne sich von angeordneten Zwangsmassnahmen abschrecken zu lassen, als Zahnarzt betätigt und dabei die vorgehend erörterten Verbrechen und Vergehen begangen. Es besteht aufgrund des absolut unbelehrbaren Verhaltens des Beschuldigten in den letzten zehn Jahren die sehr hohe Gefahr, dass er wiederum seine berufliche Stellung als Zahntechniker und jetzt auch noch als Dentalassistent dazu missbrauchen wird, weiterhin Patienten zahnmedizinisch zu behandeln. Ein Berufsverbot erscheint damit geeignet und erforderlich, ihn von weiteren deliktischen Handlungen abzuhalten.