Die entsprechenden Posten sind deshalb zu streichen. Dasselbe gilt in Bezug auf sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der BQ.________ (Treuhandfirma), welche offensichtlich nicht das vorliegende Strafverfahren betreffen. Nach Vornahme dieser Korrekturen ergibt sich noch ein Aufwand von 20 Stunden. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt S.________ wird somit für das Berufungsverfahren auf CHF 4‘811.50 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt S.__